AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen§1 Geltung der Bedingungen Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte von Hitchcocks laid back bikes. Dies gilt auch dann, wenn Hitchcocks laid back bikes den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn Hitchcocks laid back bikes nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB. §2 Vertragsabschluß 1. Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich. 2. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Hitchcocks laid back bikes. 3. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von Hitchcocks laid back bikes schriftlich zu bestätigen. 4. Bei der Bestellung von Custom Bikes oder kompletten Baugruppen für Custom Bikes, ist der Kunde sechs Monate an seinen Auftrag gebunden. §3 Preise, Preisänderungen 1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 2. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten. 3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise von Hitchcocks laid back bikes, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. §4 Lieferung, Lieferzeiten 1. Sofern und soweit Hitchcocks laid back bikes die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung Hitchcocks laid back bikes unter dem Vorbehaltvollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Hitchcocks laid back bikes verschuldet. Wird -ohne Verschulden Hitchcocks laid back bikes - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist Hitchcocks laid back bikes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 2. Die Einhaltung von Lieferfristen und- terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung Hitchcocks laid back bikes, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verläßt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden Hitchcocks laid back bikes nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. 3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei Hitchcocks laid back bikes ein. Kommt Hitchcocks laid back bikes mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muß mindestens zwei Wochen betragen. 4. Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten, angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist. §5 Versand und Gefahrübergang 1. Erfüllungsort ist Frankfurt/Main. 2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Hitchcocks laid back bikes verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Ihn über. 3. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. §6 Gewährleistung 1. Sofern Hitchcocks laid back bikes dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von Hitchcocks laid back bikes zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Hitchcocks laid back bikes ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. 2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware ,schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt. 3. Unterläßt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne Hitchcocks laid back bikes zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. 4. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist Hitchcocks laid back bikes nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet Hitchcocks laid back bikes im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. 5. Kommt Hitchcocks laid back bikes einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar. 6. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. 7. Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von §7 begrentzt. 8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen. §7 Haftungsbegrenzung 1. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art- auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, - wenn Hitchcocks laid back bikes oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder - wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Hitchcocks laid back bikes oder deren Mitarbeiter handelt oder - wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. 2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte. 3. In jedem Fall ist die Haftung Hitchcocks laid back bikes für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, daß diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den Hitchcocks laid back bikes bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die Hitchcocks laid back bikes gekannt hat oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt. 4. Sämtliche Ersatzansprüche gegen Hitchcocks laid back bikes gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6 Abs.(6) bleibt unberührt. 5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter Hitchcocks laid back bikes. 6. Soweit Hitchcocks laid back bikes nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach §5 Abs.2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln. §8 Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel oder Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchen Rechtsgrund, Eigentum von Hitchcocks laid back bikes (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung Hitchcocks laid back bikes aus einem Kontokorrentverhältnis. 2. Solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehalts- ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, Absätzen (4) bis (5) auf Hitchcocks laid back bikes übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die vorstehende Befugnis kann von Hitchcocks laid back bikes bei Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen widerrufen werden. 3. Die Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich aller Neben- rechte des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, d.h. mit Vereinbarung dieser AGB, an Hitchcocks laid back bikes abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherheit der Ansprüche Hitchcocks laid back bikes wie die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von Hitchcocks laid back bikes gelieferten Waren veräußert, wird hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. 4. Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Hitchcocks laid back bikes nachkommt, und er nicht sonstige wesentliche vertraglichen Verpflichtungen verletzt, ist der Kunde berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte- einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken-ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde hat Hitchcocks laid back bikes sofort von jeder Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Dritte unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren. Etwa anfallende Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. 5. Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Kunde auf Verlangen Hitchcocks laid back bikes verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen und seine Abnehmer von der Abtretung an Hitchcocks laid back bikes zu unterrichten (sofern Hitchcocks laid back bikes das nicht selbst tut) und Hitchcocks laid back bikes die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Ferner kann die Firma, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverplichtungen gegenüber Hitchcocks laid back bikes länger als zwei Wochen in Verzug ist, die Vorbehaltsware herausverlangen und die an Hitchcocks laid back bikes abgetretenen Forderungen und sonstigen Ansprüche einziehen. Des weiteren kann Hitchcocks laid back bikes die Vorbehaltsware zur Befriedigung ihrer Ansprüche verwerten, sobald Hitchcocks laid back bikes entweder vom Vertrag zurückgetreten ist oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Hitchcocks laid back bikes dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter den vorstehenden Voraussetzungen erlischt das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen. Hitchcocks laid back bikes ist in den genannten Fällen berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware abzuholen. 6. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um 20 (zwanzig) vom Hundert, ist Hitchcocks laid back bikes auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl Hitchcocks laid back bikes verpflichtet.
§9 Zahlung 1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an Hitchcocks laid back bikes oder ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. 2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug. 3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Hitchcocks laid back bikes ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. 4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Hitchcocks laid back bikes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) vom Hundert per annum über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall Hitchcocks laid back bikes einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Rechte Hitchcocks laid back bikes bleibt vorbehalten. §10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Hitchcocks laid back bikes und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf(CISG) sind ausgeschlossen. 2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt/Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. zurück zum Anfang

Widerrufsbelehrung für den Verbraucher
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Izabela Olechno, Röderbergweg 21, 60314 Frankfurt, E-Mail: izaol@t-online.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung